Pflege-Betreuung-Haushalt
Je nach Pflegebedürftigkeit der Wohngemeinschaftsmitglieder wird die WG rund um die Uhr durch ein konstantes Pflege- und Betreuungsteam des DRK ambulanten Pflegedienstes begleitet. Hierbei wird für jedes Mitglied ein individueller Pflege- und Betreuungsplan nach Bedarf und Wunsch erstellt um die Betreuungsleistung auf Sie und ihre Bedürfnisse anzupassen. Die Kosten für diese Leistungen setzen sich zusammen aus den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung (SGB XI), den Leistungen der Krankenkassen für die Behandlungspflege (SGB V) und zusätzlichen Betreuungsleistungen. Die Kostenerstattung der Pflege- und Krankenversicherung erfolgt wie im Privathaushalt, Wunsch- und Zusatzleistungen werden privat abgerechnet. Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 131,00 € im Monat zur Verfügung. Die Hausarbeiten – kochen, spülen, waschen, bügeln usw. – werden gemeinsam durchgeführt. Jedes Wohngemeinschaftsmitglied kann und darf sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an jeder Tätigkeit beteiligen, muss es aber nicht. Für viele Menschen wirkt schon das aktive Zusehen sehr anregend.
Alltagsgestaltung
Wir verstehen die Alltagsgestaltung der Bewohner der Wohngemeinschaft zusammenfassend und konkret als:
Hilfe bei der Organisation und Führung eines Haushaltes, in dem die Betroffenen im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Wünsche in die alltäglichen Arbeiten im Haushalt mit einbezogen werden, wie bspw. Die Reinigung der privaten Wohnräume.
Unterstützung bei einer Tagesgestaltung, in der die Gewohnheiten und Vorlieben, Wünsche und Fähigkeiten sowie persönliche Interessen (Hobbys) der Bewohner der Wohngemeinschaft Berücksichtigung finden.
Förderung und Erhaltung der Fähigkeiten der Einzelnen, indem wir sie unterstützen, alle Tätigkeiten so lang wie möglich selbst auszuführen.
Angehörige, Freunde und Ehrenamtliche sollen in den Alltag des Wohngemeinschaftslebens so einbezogen werden, dass sie sich nicht nur als Besucher fühlen, sondern sich aktiv in die alltäglichen Arbeiten und Aktivitäten einbringen.
Unser ambulanter Pflegedienst DRK Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e.V. garantiert eine ausreichende, gleichmäßige und konstante Pflege und Begleitung der betreuten Kunden entsprechend ihres pflegerischen Bedarfes und ihrer individuellen Bedürfnisse. Grundlage dafür bildet der Pflege- und Betreuungsvertrag.Nach unserem Grundverständnis steht der Kunde im Mittelpunkt unserer Arbeit. Sorgsames, zugewandtes Handeln, Denken und Fühlen sind dabei Grundlage unseres Selbstverständnisses und unseres Menschenbildes.Unser Leistungsspektrum umfasst alle Leistungen auf der Grundlage der gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe gemäß § 113 SGB XI, den jeweils geltenden Rahmenverträgen und vertraglichen Vereinbarungen mit den Kranken- und Pflegekassen und Sozialhilfeträgern entsprechend § 132a SGB V, § 72 SGB XI und § 75 SGB XI (Grund- und Behandlungspflege, Hauswirtschaftliche Versorgung sowie Betreuungsleistungen).
Die Leistungen im Einzelnen sind:
Häusliche Pflege und Betreuung nach SGB XI und SGB XII
Häusliche Krankenpflege nach SGB V
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Vermittlung und Organisation für und zu kulturellen Veranstaltungen wie zum Beispiel Theater, Kabaret, Kino, Tanzveranstaltungen, Vorträge, Skatrunden
Angehörige
Angehörige und Betreuer sind im Rahmen der Betreuung der Klienten ein wichtiger Kraftgeber. Sie beziehen sich in die Pflege/Betreuung mit ein und haben die Möglichkeit, den Alltag aktiv mit zu gestalten.
Pflegende Angehörige können/sollten Wohngemeinschaften als Entlastung verstehen. Sie geben ihre Verantwortung für ihren Anverwandten nicht ab. Die Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Organisation des Lebens in der Wohngemeinschaft sollte vorhanden sein.
Sobald ein pflegebedürftiger Anverwandter in einer Wohngemeinschaft lebt, erhalten Angehörige einen zeitlichen Freiraum, über den sie verfügen können, ohne dass der zu Pflegende ins Abseits gerät. Schuldgefühle bei Angehörigen wegen „anderer“ Lebensplanungen (Versprechungen, sich immer – bis zum Tod – gegenseitig persönlich zu unterstützen) treten nicht mehr auf.
Tagesgestaltung
Der Tagesablauf richtet sich nach den Gewohnheiten, Bedürfnissen und Fähigkeiten der Bewohner der Wohngemeinschaft. Prinzipien der Normalität, der Alltags- und Lebensweltorientierung stehen im Vordergrund. Es geht um das Zusammenspiel von sozialen, hauswirtschaftlichen und medizinisch-pflegerischen Aspekten.
Weil sich Erkrankte mit Betreuungs- und Pflegebedarf manchmal in ihrer „eigenen Lebenswelt“ befinden, ist es für den Umgang mit ihnen wichtig, ihre „Lebenswelt“ zu verstehen und zu akzeptieren.
Wir wollen den Alltag mit den Menschen so gestalten, dass sowohl Lebensgewohnheiten und –Erfahrungen als auch familiäre und soziale Kontakte uneingeschränkt erhalten bleiben.
Alltags Begleiterinnen, Präsenzkräfte, Ehrenamtliche sowie Pflegekräfte und Pflegefachkräfte unterstützen bei der Tagesgestaltung.