Kolonnenübungsfahrt am 14.10.2023
Bereits 3 Fahrzeuge können laut der Straßenverkehrsordnung eine Kolonne bilden. Dabei muss jedes Fahrzeug im Verband gekennzeichnet werden und mit ähnlichem Tempo und Abstand fahren, damit die Kolonne erkennbar ist. Kolonnenfahrten unterliegen besonderen Regelungen.
Zum Beispiel: sich in einem geschlossenen Verband fortbewegende Fahrzeuge gelten de facto als ein einzelnes Fahrzeug. Daraus abgeleitet ergibt sich: Wenn sich der Kolonnenführer noch bei grün über eine Ampel bewegt, die Lichtzeichenanlage im Verlauf jedoch auf gelb und schließlich rot springt, ist es rechtens, dass alle sich weiter fortbewegen und nicht anhalten.
Es macht also Sinn, dies auch zu trainieren um im Ernstfall die entsprechende Routine an den Tag legen zu können. So fand am 14.10.2023 eine gemeinsame Übung „Kolonnenfahrt“ mit dem benachbarten DRK Kreisverband Uckermark Ost e.V. statt. Insgesamt 7 Fahrzeuge bewältigten in Kolonnenfahrt 134 Kilometer über Landstraßen und Autobahnen. Unser Kreisverband war mit zwei Fahrzeugen vertreten. Danke an den Einsatz der beteiligten Kameradinnen und Kameraden. [ks]